Integrationshilfe/Schulbegleitung

Konzept Integrationshilfe/Schulbegleitung

Das Leistungsangebot "Integrationshilfe/Schulbegleitung" ist ein ambulantes Betreuungsangebot für Kinder und Jugendliche, die ohne Unterstützung nicht am Regelunterricht teilnehmen können. 

Unser Betreuungsangebot richtet sich unter anderem an Kinder und Jugendliche, die durch Aufmerksamkeitsdefizite, Hyperaktivität oder hyperkinetische Störungen im Sozialverhalten so belastet sind, dass dadurch Schwierigkeiten im Schulalltag und in der Beschulbarkeit entstehen. Auch Kinder mit Störungen innerhalb des Autismus-Spektrums sowie frühkindlicher Autismus können zur Zielgruppe gehören, genauso wie Kinder, die an Diabetes erkrankt sind.

Integrationshilfen im Einzelfall

Der Integrationshelfer als Sozialerfahrene Person

Der Integrationshelfer/Schulbegleiter begleitet einzelne Schüler und Schülerinnen innerhalb des Klassenverbundes. Bei dieser Schulbegleitung handelt es sich in der Regel um eine Assistenzleistung. Es gilt hier als Ziel, so wenig wie möglich und soviel wie nötig für das Kind zu übernehmen. Die Schüler und Schülerinnen sollen in ihrer Selbstständigkeitsentwicklung nicht behindert werden.

Die Schulbegleitung unterstützt die Schüler und Schülerinnen bei alltagspraktischen, den Unterricht sicherstellenden Hilfestellungen und Tätigkeiten. In vielen Fällen ist es sinnvoll, die SchülerInnen durch eine Person zu begleiten, die aufgrund ihrer persönlichen Eignung und Lebenserfahrung eine wichtige Stütze ist, ohne dass ein professioneller pädagogischer Zugang oder eine besondere Methodik notwendig wären.

Typische Arbeitsschwerpunkte in der schulbegleitenden Maßnahme sind:

  • Begleitung und Orientierungshilfen auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und Klassenzimmer
  • Unterstützung und Beaufsichtigung während der Unterrichtszeiten
  • Umkleidehilfen beim Sportunterricht, Hilfestellung bei Toilettengängen, Unterstützung bei der Verwendung von Arbeitsmaterialien, Hilfestellung bei der Einnahme von Pausenmahlzeiten
  • Hilfe zur Abwehr von Gefahrenmomenten, Begleitung bei Schulfahrten, Klassenausflügen und Unterrichtsgängen
  • Die soziale Integration in die Klassen- und Schulgemeinschaft
  • Diabetes

Die Schulbegleitung übernimmt keine Aufgaben, die dem Kernbereich der Schule zugeordnet sind. Unterrichtsinhalte zu vermitteln ist Aufgabe der Lehrkräfte.

Die Kosten für eine Schulbegleitung werden vom Amt für Jugend und Sport sowie dem Amt für Soziales übernommen, wenn dort nach Prüfung die Auffassung vertreten wird, dass für eine Teilhabe am Schulunterricht eine Integrationshilfe erforderlich ist. Im Rahmen der Prüfung legt das Amt auch fest, in welchem Stundenumfang die Hilfe erfolgt.


Wenn Sie Fragen zum Thema Integrationshilfe bzw. Beantragung der Kostenübernahme für eine Integrationshilfe haben, beraten wir Sie gern!